Pflanzenkohle aus anderer Biomasse als aus Holz wird wohl ab Juli 2022 für die Landwirtschaft zugelassen.

Was die Pflanzenkohle betrifft, standen bisher drei Gesetze bzw. Verordnungen ein wenig konträr zueinander. In der deutschen Düngemittelverordnung wurde nicht direkt auf Pflanzenkohle eingegangen und bisher läuft sie unter dem Oberbegriff Kohle. Für die landwirtschaftliche Nutzung musste die Kohle bisher aus unbehandeltem Holz mit einem Kohlenstoffgehalt von >80% sein. In der EU-Bioverordnung war das schon nicht mehr der Fall.

In der EU-Verordnung zum Biolandbau ist Pflanzenkohle bereits seit 2020 gestattet und darf hier allgemein aus pflanzlicher Biomasse hergestellt bzw. verwendet werden.

Ab Juli 2022 soll dann Pflanzenkohle aus pflanzlicher Biomasse in der EU-Düngemittelverordnung gestattet werden. Dazu wurden auch Leitplanken zu den Schadstoffgrenzwerten aufgestellt. Die Änderung der EU-Düngemittelverordnung dürfte im Folgenden zu einer Novellierung der deutschen Düngemittelverordnung führen.

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