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Unsere Pflanzenkohle ist nach den Kriterien des European Biochar Certificate (EBC) zertifiziert, was höchste Standards, Schadstofffreiheit und nachhaltige Produktionsbedingungen gewährleistet. Eine Einzelgenehmigung als Bodenhilfsstoff und Einzelfuttermittel gem. § 9a DMG 1994 (AUT) bzw. EU-Verordnung 68/2013 liegt vor.
Weitere Informationen zum EBC-Zertifikat erhalten Sie hier.
Ebenso besitzen wir ein Zertifikat über die biologische Abbaubarkeit unseres Papiersackes für Pflanzenkohle.
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit erteilt unserer Moola Pflanzenkohle die europaweite Zulassung als Bodenhilfsstoff gemäß §9a DMG 1994. Das Produkt wird aus zu 100 % chemisch unbehandelten Waldhackschnitzel hergestellt und eignet sich hervorragend zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Kompost- und Erdenherstellung.
Seit Januar 2020 ist unsere Moola-Pflanzenkohle auch auf der FiBL-Betriebsmittelliste in den Rubriken Düngerzusätze und Gülle- und Mistzusätze gelistet und somit im biologischen Landbau erlaubt.
Pflanzenkohle ist in der VO889/2008 seit 2020 als Düngemittel/Bodenverbesserer positiv gelistet. Unsere Moola-Pflanzenkohle (EBC Premiumqualit mit PAK <4mg/kg) kann nun in allen EU Ländern offiziell im Biolandbau eingesetzt werden.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32019R2164